Am 14. Juni 2013 gaben die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission grünes Licht zum Start der Verhandlungen über die Trans­atlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP). Bereits im Juli wurde die erste Verhandlungsrunde in Washington abgehalten. Die wegen des US-Haushaltsnotstands abgesagte zweite Verhandlungsrunde wurde am 11. November nachgeholt. Ein drittes Treffen ist für den 16. Dezember in Washington geplant.

Von Axel Krause, Rechtsanwalt, Büro Düsseldorf und Michael Lux, Rechtsanwalt, Büro Brüssel, Graf von Westphalen

Erklärtes Ziel der TTIP ist die Schaffung der größten bilateralen Freihandelszone, die je verhandelt wurde. Gemeinsam erwirtschaften die Europäische Union und die Vereinigten Staaten nahezu die Hälfte des globalen BIP und stehen für ein Drittel des weltweiten Handels. Die TTIP soll über den klassischen Ansatz bisheriger Freihandelsabkommen hinausgehen, die üblicherweise den Abbau von Zöllen, die Öffnung der Märkte für Investitionen und Dienstleistungen und die öffentliche Auftragsvergabe in den Fokus stellen. Die TTIP wird daher – neben dem üblichen Inhalt von Freihandelsabkommen – „umfassend und ambitioniert“ einen Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse anstreben, ohne dabei das auf beiden Seiten bestehende hohe Schutzniveau zu senken.

Die EU-Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf eine externe Studie (Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment, Website DG TRADE), nach der die unterschiedlichen Normen und Standards Zusatzkosten verursachen, die mit einem Zollsatz von über 10% vergleichbar sind (in einigen Bereichen sogar 20%). Eine Studie des ifo Instituts (Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Nach den Schätzungen, die die EU- Kommission anführt, würde eine „umfassende und ambitionierte“ TTIP mit den USA bis 2027 einen jährlichen BIP-Zuwachs von insgesamt 0,5% für die EU und von 0,4% für die USA ermöglichen. Das entspräche jährlichen Zusatzeinnahmen von 86 Mrd EUR für die EU-Wirtschaft und von 65 Mrd EUR für die US-Wirtschaft. Fast zwei Drittel davon sollen durch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse erreicht werden können.

Das ifo Institut prognostiziert einen Zuwachs des Handels zwischen der EU und den USA von ca. 79% und eine Steigerung des Realeinkommens im globalen Durchschnitt von etwa 3,3% (USA: 13,4%, Großbritannien: 9,7%, Deutschland: 4,7%, Frankreich: 2,6%). Besondere Vorteile ­werden für kleine und mittelständische Unternehmen erwartet, weil diese bei verbesserten Marktzutrittsbedingungen den Markt des Partnerlandes erstmals bedienen können.

In der EU sorgte die Ankündigung der TTIP für viele Diskussionen in Bezug auf bestehende unterschiedliche Standards, z.B. im Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeitnehmer- und Datenschutz. Beispiele hierfür sind hormonbehandeltes Fleisch, genetisch veränderte Nahrungsmittel und die durch Edward Snowden bekannt- gewordene Nutzung des elektronischen Datenverkehrs durch amerikanische Geheimdienste. In Frankreich ist man besonders besorgt um den Schutz audiovisueller Kulturgüter (d.h. Filme und Fernsehserien) mit der Folge, dass dieses Thema vorläufig ausgeklammert bleibt.

Um den in der EU geäußerten Sorgen über eine Verwässerung vorhandener hoher europäischer Schutznormen oder gar des Acquis Communautaire (also des in der EU erreichten gemeinsamen Besitzstandes) bei den anstehenden Verhandlungen zu begegnen, wird eine besondere Sorgfalt und Transparenz versprochen. Sowohl seitens der EU als auch von US-Seite sind deutliche Bemühungen erkennbar, mit der Transparenz die TTIP-Verhandlungen nicht etwa zu schwächen, sondern sie vielmehr zu stärken.

So wurden unmittelbar nach der ersten Verhandlungsrunde in Washington und auch etwas später in Brüssel Informationsveranstaltungen durch die stellvertretenden Verhandlungsführer mit interessierten Vertretern aus Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbänden, Gesellschaft und Presse in Form sogenannter „Civil Society Dialogues“ durchgeführt. In gleicher Form soll nach jeder weiteren Verhandlungsrunde über den Fortgang direkt und unmittelbar informiert werden. Darüber hinaus sollen auch die jeweiligen Positionspapiere der EU-Vertreter, die der jeweils anderen Seite vor einer Verhandlungsrunde übergeben wurden, nachträglich veröffentlicht werden.

Auch außerhalb der EU und der USA hat die Aufnahme der Verhandlungen über eine TTIP beachtliche Auswirkungen –
auf andere Staaten und auf die Doha-­Welthandelsrunde, die seit ihrem Start 2001 bisher nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnte. Die Blockade beim Fortgang der multilate­ralen Doha-Handelsrunde führt – wegen der Not­wendigkeit, das Wirtschafts­wachstum zu fördern – zwangsläufig zu parallelen ­Verhandlungen über bilaterale und regionale Handelsabkommen, mit
der Tendenz zu strategischen Allianzen. Nach einer gemeinsamen Erklärung von US-Präsident Obama, EU-Kommissionspräsident Barroso und dem Präsidenten des Europäi­schen Rates Van Rompuy (Memo 13/94) bieten die TTIP-Verhandlungen die Chance, nicht nur die trans­atlantische Handels- und Investitions­tätigkeit zu ­steigern, sondern auch zur Entwicklung globaler Regeln beizutragen und dadurch das multilaterale Handels­system zu stärken.

Die TTIP soll nach dem Willen der beiden Parteien nicht nur zwischen ihnen allein für neue wirtschaftliche Impulse sorgen, sondern auch darüber hinaus. EU-Handelskommissar de Gucht führt dazu das Beispiel eines möglichen zukünftigen einheitlichen EU/US-Standards für Autoairbags an. Dieser neue Standard hätte auch für asiatische Hersteller von Airbags den gleichen langfristigen wirtschaftlichen Vorteil, nämlich aus zwei Produktionslinien – für EU- und für US-Airbags – eine einzige machen zu können. In den TTIP-Verhandlungen sollen außerdem mögliche multilaterale Standards den Vorzug vor rein bilateralen erhalten. Andere Staaten, die sich solchen multilateralen Standards anschließen (wie im obengenannten Beispiel), würden dadurch weitere wirtschaftliche Vorteile für sich generieren können.

Bevor das Mandat für die TTIP-Verhandlungen erteilt wurde, hatte eine „High Level Working Group on Jobs and Growth“ (HLWG) eine Art Machbarkeitsstudie bzw. ein Konzept für ein TTIP-Abkommen erarbeitet. Den Doppelvorsitz dieser Gruppe führten EU-Handelskommissar de Gucht für die EU und der damalige US-Handelsbeauftragte Ron Kirk für die USA.

Gemäß ihrem Schlussbericht hat die HLWG schon während der Konzepterstellung intensiv mit den verschiedenen Interessenvertretern aus dem öffentlichen und privaten Sektor, u.a. zu den Themen Wirtschaft, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz zusammengearbeitet. Die HLWG hat bereits unterschiedliche Positionen in Bezug auf die wichtigsten Streitpunkte solcher Verhandlungen berücksichtigen können, so dass ihr gemeinsames und detailliertes Konzept der Umsetzung einer TTIP als Basis für die weiteren Verhandlungen dient. Koordinatoren bei dieser umfangreichen Konzepterarbeitung waren die beauftragten Verhandlungsführer Ignacio Garcia Bercero für die EU und Daniel Mullaney für die USA.

Zunächst ist festzuhalten, dass eine solche TTIP ein völkerrechtliches Abkommen sein wird, welches zu seiner Ratifizierung der Zustimmung des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments bedarf und – soweit die Kompetenzen einzelner EU-Mitgliedsstaaten betroffen sind – auch der Zustimmung nationaler Parlamente. Das TTIP-Abkommen soll im Wesentlichen aus drei Teilen bestehen:

  1. Marktzugang,
  2. Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse,
  3. gemeinsame Herausforderungen und Chancen im Welthandel des 21. Jahrhunderts.

Während der erste Punkt die für Freihandelsabkommen obengenannten klassischen Inhalte abdeckt, zielt der dritte Punkt auf eine Stärkung des multilateralen Handelssystems ab, z.B. in Bezug auf die Themen geistiges Eigentum, soziale und ökologische Entwicklung, Zoll- und Handelserleichterungen, Wettbewerb und staatliche Unternehmen, Rohstoffe und Energie, kleine und mittlere Unternehmen und Transparenz. Der zweite Punkt ist der eigentliche Kern der TTIP.

Hinweise darauf, in welchen Bereichen die größten Handelshemmnisse bestehen, wurden von europäischen und US-amerikanischen Wirtschaftskreisen bereits für die HLWG geliefert. Die EU-Kommission will die aufgezeigten Handelshemmnisse differenziert mit unterschiedlichem Instrumentarium behandeln.

Bei der Vorbereitung neuer Rechtsvorschriften soll eine neuartige Koordination zwischen den USA und der EU für eine höhere Kompatibilität sorgen. Dafür ­sollen schon in einem möglichst frühen Stadium gemeinsam und transparent – unter Einbeziehung der jeweiligen Regulierungsbehörden und interessierter Parteien – zukünftige Normen und Standards erarbeitet werden. Dabei soll möglichst eine globale Nutzung dieser neuen Regelungen angestrebt werden.

Bei schon geltenden Rechtsvorschriften ist eine differenzierte Vorgehensweise – je nach dem Ausmaß der Unterschiede zwischen den EU- und den US-Regelungen – vorgesehen:

  • Bei nur geringfügigen Unterschieden soll das Instrument der gegenseitigen Anerkennung genutzt werden, so dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nur eines dieser Regelwerke einhalten müssen, um ihre Produkte auf beiden Märkten anbieten zu können.
  • Bei größeren Unterschieden soll der Ansatz gewählt werden, dass die EU und die USA ihre jeweiligen Regelungen internationalen Vereinbarungen zur Lösung des betreffenden Problems annähern.
  • Bei großen Unterschieden sollen die Regulierungsstellen gemeinsam prüfen, wie die Regelungen praktisch umgesetzt werden können.

Die TTIP soll ein „lebendiges Abkommen“ werden, da viele Ziele aus den Bestandteilen des Abkommens sich nur stufenweise über eine fortlaufende institutionalisierte Zusammenarbeit der Vertragspartner erreichen lassen.

Die Verhandlungen über das bedeutendste bilaterale Handelsabkommen haben – unterstützt durch das zuvor gemeinsam erarbeitete Konzept der HLWG – planmäßig begonnen. Die Verschiebung der zweiten Verhandlungsrunde um einen Monat wegen des US-Haushaltsnotstands hat keine weiteren Auswirkungen auf die Verhandlungen. Die möglichen Auswirkungen der NSA-Abhöraffäre auf die Verhandlungen sind dagegen weniger vorhersehbar. Dies sind vermutlich auch nicht die letzten Hindernisse, die – im Verlauf der Verhandlungen des TTIP-Abkommens bis zu seiner Ratifizierung – bewältigt werden müssen.

Kontakt: a.krause[at]gvw.com ; m.lux[at]gvw.com

19 replies on “Transatlantischer Freihandel in Verhandlung”

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