Elf Anrainerstaaten des Pazifiks aus Asien, Australien und Amerika unterzeichneten am 8. März 2018 das Partnerschaftsabkommen CPTPP und öffnen ihre Märkte. Angesichts der Bedeutung Asiens für den europäischen Außenhandel ist es erstaunlich, dass die EU bisher nur Freihandelsabkommen mit drei asiatischen Ländern erfolgreich abschließen konnte: Singapur, Südkorea und Japan. Der folgende Beitrag versucht eine Standortbestimmung der europäischen Handelspolitik gegenüber Asien.

Beitrag in der Gesamtausgabe

Um die Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern weiter zu vertiefen, bemüht sich die EU, bestehende Kooperationsabkommen zu modernisieren sowie Partnerschafts-, Kooperations- und Freihandelsabkommen mit den übrigen Ländern abzuschließen. Derzeit verhandelt die EU mit 20 Ländern, darunter zahlreichen in Asien. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind Freihandelsabkommen (FHA) eine wichtige Hilfe bei der Erschließung neuer Absatzmärkte und kostengünstiger Lieferquellen für Rohstoffe und Komponenten.

In den vergangenen Jahren konnte die EU in Asien FHA mit Südkorea (2011/2015) und Singapur (2013/2014) aushandeln. Mit Japan wurden am 8. Dezember 2017 die Verhandlungen über den Vertragstext für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement) bis auf die Bestimmungen zum Investitionsschutz abgeschlossen. Beide Verhandlungsseiten betonen, dass sie so schnell wie möglich zu einer Einigung über diesen letzten Punkt kommen wollen.

Der vereinbarte englische Text des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens wird derzeit einer rechtlichen Überprüfung unterzogen („Legal Scrubbing“) und soll danach in die anderen 23 EU-Amts­sprachen sowie ins Japanische übersetzt werden. Anschließend wird der Vertrag dem Europäischen Parlament und dem Rat (bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten) zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Europäische Kommission hofft, dass das Abkommen bereits Ende 2018 in Kraft treten kann. (Siehe auch den Beitrag im ExportManager, Ausgabe September 2017, HIER.)

Weitere Freihandelsprojekte

Lange führte die EU auch Verhandlungen mit dem ASEAN-Staatenbund (Vietnam, Singapur, Sri Lanka, Kambodscha, Thailand, Malaysia, Indonesien, Brunei, Laos, Myanmar, Philippinen). Diese wurden jedoch 2009 ausgesetzt und durch bilaterale Konsultationen abgelöst.

Mit Singapur konnten die Verhandlungen inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Damit das Freihandelsabkommen mit Singapur voll­ständig in Kraft treten kann, müssen alle 28 nationalen Parlamente der EU-Staaten dem Abkommen zustimmen, was die Gefahr erhöht, dass das Abkommen an der Verweigerung einzelner ­EU-Staaten scheitert. Für ein Freihandelsabkommen mit Vietnam wurde bereits am 1. Februar 2016 ein Vertragstext von der ­EU-Kommission veröffentlicht. Dieser ist immer noch in der Phase der rechtlichen Prüfung und konnte daher noch nicht in Kraft treten. Mit den Philippinen und Indonesien sind seit 2016 Konsultationen im Gang. Die Verhandlungen mit Malaysia (seit 2010) und Thailand (seit 2013) liegen aus politischen Gründen auf Eis. Seit Herbst 2015 gibt es Erwägungen seitens der EU, doch wieder Gespräche mit dem ASEAN-Staatenbund aufzunehmen, um schneller zu einem nachhaltigen Ergebnis zu kommen.

Hoffnungsvolles Südasien

Die seit 2007 geführten Verhandlungen über ein Präferenz- und Investitionsabkommen zwischen Indien und der EU kamen bisher nicht recht voran. 2013 wurden sie von der indischen Regierung ab-gebrochen, aber Ende 2017 wieder aufgenommen. Jetzt hoffen beide Parteien auf ein baldiges Ende des Ringens. Weiterhin bestehen beträchtliche Hürden für den Markteintritt deutscher Exporteure in Indien. Doch das Land ist ein interessanter Absatzmarkt mit hohem Wachstumspotential.

Pakistan macht ebenfalls Fortschritte. Das EU-Parlament hat kürzlich das GSP (Generalized System of Preferences) plus Status für Pakistan um zwei Jahre verlängert. Es räumt zahlreichen pakistanischen Exporten (vor allem Textilien) Zollfreiheit ein. Pakistan hofft, dass damit Verhandlungen über ein FHA in greifbare Nähe rücken.

China – Pièce de Résistance

Mit dem wichtigsten Absatzmarkt für europäische Hersteller innerhalb Asiens, nämlich China, gibt es derzeit noch kein Freihandelsabkommen. Im November 2013 wurden lediglich Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen aufgenommen, das Regelungen zum Investitionsschutz enthalten und Firmen einen jeweils besseren Marktzugang sichern soll. Nach Abschluss dieser Konsultationen könnte der Weg für die Aufnahme von Verhandlungen über ein FHA frei sein.

Bereits seit 1985 ist ein Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen China und der EU in Kraft. Während der Warenaustausch kontinuierlich steigt, gibt es zum Teil hohe Hürden in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen, Patentschutz, Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, Finanzgeschäfte für ausländische Firmen im Reich der Mitte.

Sprungbrett in den US-Markt

Zu den Ländern, die eine enge Beziehung zur EU pflegen, gehört Mexiko. Bereits im Jahr 2000 wurde ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko erfolgreich abgeschlossen. Aus Sicht beider Seiten sollte es jedoch ausgeweitet und modernisiert werden. Dabei geht es unter anderem um den Schutz von Herkunftsbezeichnungen landwirtschaftlicher Produkte.

Im Mai 2016 begannen Verhandlungen über die Neuauflage des FHA. Diese kulminierten im Januar dieses Jahres seitens der EU in der Veröffentlichung von Vorschlägen für Vertragstexte über den gemeinsamen Handel und den jeweiligen Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung.

Mexiko sieht das Abkommen als Chance, um seine wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA zu verringern. Dorthin fließen derzeit 80% der mexikanischen Exporte. Für Deutschland ist Mexiko ein interessanter Exportmarkt, vor allem als Durchgangsland zum noch wichtigeren US-Markt. Diese Brückenfunktion in Richtung USA ist jedoch durch die aktuelle, protektionistische US-Wirtschaftspolitik stark gefährdet. Immerhin trat das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) am 21. September 2017 vorläufig in Kraft, welches beiden Handelspartnern – Euro- pa, aber auch Kanada – helfen sollte, einen Ausgleich bzw. ein Gegengewicht zu den kolportierten US-Maßnahmen aufzubauen.

Digitalisierung ist notwendig

Freihandelsabkommen sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) wirksame Hilfen bei der Erschließung neuer Absatzmärkte. Beim Einkauf von Vormaterialien können sie kostendämpfend wirken. Viele Außenhandelsunternehmen hoffen daher, dass das Tempo der Verhandlungen mit Mexiko  auf Asien abfärben und die Vereinbarungen zur Nachahmung anregen werden. Angesichts der Bedeutung des asiatischen Markts wären mehr FHA wünschenswert.

Allerdings bringen solche FHA in vielen Marktsegmenten keine komplette Zollfreiheit. Der stufenweise Abbau der Zollschranken über mehrere Jahre und komplexe Ursprungsregeln stellen hohe Ansprüche an die Unternehmen. Zur Unterstützung bieten zahlreiche Softwarehäuser Cloud-basierte IT-Lösungen für Global-Trade-Management und Zollprozesse an, die in bestehende ERP-Systeme integriert werden können. Diese vereinfachen die rechtskonforme Abwicklung von Außenhandelstransaktionen im Rahmen von Wirtschafts- und Freihandelsabkommen.

Eine durchgehende Digitalisierung von Import- und/oder Exportprozessen macht die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern, Zollbehörden und Verzollungspartnern transparenter. Treiber ist aber vor allem eine höhere Kosteneffizienz bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften und beim Ausschöpfen von Präferenzabkommen. Die Digitalisierung von Supply-Chain-Prozessen ist eine Chance, Produktivität, Compliance und Einnahmen zu erhöhen sowie Einkaufskosten zu senken. Die Digitalisierung ist heute – auch für KMUs – keine Option mehr, sondern ein Muss.

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