Die am 1. Januar 2010 zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in Kraft getretene Zollunion hat zu einer Änderung der Zolltarife für Importe geführt. Bis 2012 soll ein einheitlicher Wirtschaftsraum geschaffen werden. Derzeit kommt es aber aufgrund unterschiedlicher Interessen der Beteiligten zu Verzögerungen. Wegen der Zollunion wird zudem ein baldiger Beitritt Russlands zur WTO in Frage gestellt.

Von Marian Niestedt, Rechtsanwalt, Graf von Westphalen und Dmitry Dementyev, J.D., M.A., Praxisgruppe Zoll- und Außenhandelsrecht, Magisters (Moskau)

Am 1. Januar 2010 ist von vielen fast unbemerkt eine Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan in Kraft getreten, die direkt an die EU grenzt. Seit dem 1. Januar 2010 gelten für diese Länder nunmehr einheitliche Importzölle und nichttarifäre Handelsbestimmungen. Die Grundlage des neuen Tarifs bilden dabei zu 92% die bis dahin bestehenden russischen Zollsätze. Kasachstan musste für ca. 5.000 Warenpositionen die Einfuhrzölle anheben, so dass sich dort die Zölle für aus Drittländern importierte Waren durchschnittlich um 3,7% erhöht haben.

Gesenkt wurden im Durchschnitt insbesondere die Einfuhrzölle auf Markenkleidung und bestimmte Haushaltsgeräte. Andererseits wurden die Zollsätze auf Möbelbeschläge, Faltschachteln und Kartons, bestimmte Medizinprodukte, Agrarwaren und Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie sowie bestimmte chemische Produkte im Durchschnitt erhöht. Insbesondere wurden die hohen russischen Importzölle auf neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge (30% auf Neuwagen bis drei Jahre, 35% auf Autos von drei bis fünf Jahren und mit großem Hubraum, Mindestzollsätze auf Gebrauchtwagen über fünf Jahre) auf Weißrussland und Kasachstan ausgedehnt. Allerdings könnten Weißrussland und Kasachstan unter Berufung auf Ausnahmevorschriften geringere Zollsätze anwenden. Niedrigere Zollsätze in diesen Ländern würden insbesondere dann ein Problem für Russland darstellen, wenn die Waren über diese Länder nach Russland eingeführt würden.

Der neue Zolltarif und das Verzeichnis der Waren, die bei der Einfuhr in die oder der Ausfuhr aus den Mitgliedsländern der Zollunion Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind auf der Internetseite der Zollunion (www.tsouz.ru) veröffentlicht. Deutsche Unternehmen können anhand der Zolltarifnummer ihrer Produkte auf der (russischsprachigen) offiziellen Webseite der neu gegründeten Zollunion in dem dort veröffentlichten „einheitlichen Zolltarifverzeichnis“ (Ediny Tamoshenny Tarif – ETT; www.tsouz.ru/db/ettr/) und in der Liste der nichttarifären Regelungen (www.tsouz.ru/db/entr/) überprüfen, inwieweit die Änderung der Zolltarife Folgen für die eigenen Exporte nach Russland, Kasachstan und Weißrussland hat.

Nachdem der gemeinsame Zollkodex für Russland und Kasachstan bereits am 1. Juli 2010 in Kraft getreten war, hat inzwischen auch Weißrussland am 5. Juli 2010 den Vertrag über das Zollgesetzbuch unterzeichnet. Er wird grundsätzlich unmittelbar anwendbar sein. Allerdings müssen teilweise noch nationale Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Mit dem Inkrafttreten der russischen Durchführungsbestimmungen wird für Herbst 2010 gerechnet. Bis dahin sind sowohl der neue Zollkodex als auch der bisher geltende russische Zollkodex anwendbar, soweit dieser dem neuen Zollkodex nicht widerspricht. Das Nebeneinander der Zollkodizes könnte zumindest noch anfangs zu Verzögerungen bei der Verzollung führen. Das kasachische Durchführungsgesetz muss nur noch vom Präsidenten unterschrieben werden.

Gravierende Änderungen bei der Zollabwicklung sind, abgesehen von verstärkten Kontrollbefugnissen der Zollbehörden, kaum zu erwarten. Gemäß dem geplanten Zollkodex sollen die Zollbehörden verpflichtet sein, innerhalb von zwei Tagen nach Eintreffen der Zollerklärungen die Waren freizugeben. Zurzeit beträgt diese Frist in der Russischen Föderation drei Tage. Die Behörden können allerdings die Zollabwicklung ohne An­gabe von Gründen um zehn Tage ver­längern.

Des Weiteren wird es bei vorübergehender Verwahrung bzw. temporärer Einfuhr möglich sein, die Zollgebühren bis zu vier Monate nicht zu zahlen. Gemäß dem noch geltenden russischen Zollkodex mussten die Abgaben innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft der Waren entrichtet werden. Der Zolldeklarant soll darüber hinaus Änderungen in den Zollerklärungen nach Überführung der Waren in den freien Warenverkehr beantragen können. Vorgesehen ist auch die Einführung des Status des zugelassenen Wirtschafts­beteiligten.

Ändern werden sich die Abfertigungs­modalitäten mit Russland, Weißrussland und Kasachstan auch insofern, als die Zollabfertigung zukünftig an der Außengrenze der Zollunion erfolgen wird. Weißrussland sollte zunächst ab 1. Juli 2010 die neue Außengrenze für den Güterverkehr zwischen Westeuropa und Russland bilden. Am 1. Juli 2011 sollte die Zollgrenze zwischen Russland und Kasachstan fallen. Die genannten Daten stehen allerdings keinesfalls fest. Nach derzeitigem Stand ist mit Zollkontrollen zwischen den drei Ländern noch mindestens bis Anfang 2011 zu rechnen. Parallel zur Schaffung der Zollunion beabsichtigt Russland, die Zollabwicklung an die Grenze zu ver­lagern. Noch ist allerdings unklar, wie dieses nationale Programm verwirklicht ­werden soll. Nach dem derzeitigen Stand ist geplant, die Abfertigungsstellen in Moskau und St. Petersburg jedenfalls (zunächst) bestehen zu lassen.

Das Projekt eines einheitlichen Wirtschaftsraumes ist ehrgeizig. Dass tatsächlich eine Umsetzung bis 2012 erfolgen wird, erscheint angesichts der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten fraglich. Uneinigkeit zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan besteht vor allem hinsichtlich der russischen Ölexportzölle und der Kfz-Einfuhrzölle für natürliche Personen. Während Kasachstan keinen Ölexportzoll erhebt, hat Weißrussland kein Interesse an der Anhebung der Zölle auf Kraftfahrzeuge. Weißrussland möchte, dass die Exportzölle zwischen den drei Ländern aufgehoben werden. Die russische Metallurgie befürchtet wiederum die Konkurrenz aus Kasachstan, wo Rohstoffe günstiger sind.

Darüber hinaus stellt der Dreierbund den Beitritt Russlands zur WTO in Frage. Russland versucht bereits seit 1993, Mitglied der WTO zu werden. Ein Beitritt Russlands zur WTO hätte für die deutsche Wirtschaft erhebliche, wenn auch je nach Branche unterschiedliche Auswirkungen. Während ein Beitritt für die Chemie- und die Stahlindustrie insbesondere deshalb vorteilhaft wäre, weil bestehende Antidumpingzölle aufgehoben werden müssten, haben diejenigen Branchen, die mit Importen konkurrieren, allen voran der Maschinenbau, die Leicht-, die Lebensmittel- und die Agrarindustrie, kein Interesse an einem WTO-Beitritt Russlands.

Mit Schaffung der Zollunion sind nunmehr zwei Szenarien denkbar: Entweder erfolgt ein Beitritt der Zollunion zur WTO, oder Russland, Kasachstan und Weißrussland treten der WTO einzeln, wenn auch mit abgestimmten Positionen, bei. Für einen gemeinsamen Beitritt müssten alle Kandidaten sämtliche WTO-Standards erfüllen. Insbesondere Weißrussland ist davon allerdings noch weit entfernt. Das betrifft insbesondere den Schutz geistigen Eigentums und die Öffnung des Dienstleistungsmarktes.

Weißrussland soll die Beitrittsverhandlungen erst zu weniger als 50% abgeschlossen haben, während Russland sie nach heutigem Stand zu 95% und Kasachstan sie zu 70% abgeschlossen haben soll. Sollte Russland der WTO im Rahmen der Zollunion – also gemeinsam mit Kasachstan und Weißrussland – beitreten wollen, dürfte seine WTO-Mitgliedschaft damit in weite Ferne rücken. Wahrscheinlicher ist daher, dass jedes der Länder sich separat der WTO anschließen wird. Russland bemüht sich derzeit um einen WTO-Beitritt noch im Jahr 2010.

Trotz der Zollunion dürfte die russische Zollpolitik für deutsche Firmen ohne eine WTO-Mitgliedschaft Russlands weiterhin wenig berechenbar sein. Das gilt auch für technische Normen und Standards. Zwar wurde Ende Dezember 2009 eine Änderung des „Gesetzes über technische Regulierung“ beschlossen. Danach sollen ab Juli 2010 neben den russischen Normen und Standards für die Bereiche Industrie, Bau und Gesundheit auch die Normen der Europäischen Union sowie von Kasachstan und Weißrussland angewendet werden dürfen.

Aus Sicht der deutschen Unternehmen, insbesondere der deutschen Exporteure, wäre die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland insgesamt von Vorteil und böte eine Chance für das Exportgeschäft – sofern mit dem ein­heitlichen Wirtschaftsraum tatsächlich Vergünstigungen und Vereinfachungen verbunden wären. Die Anwendung einheitlicher Zolltarife stellt insofern bereits eine Vereinfachung dar. Es wird aber insbesondere darauf ankommen, wie die Vorschriften von den zuständigen Behörden in der Praxis umgesetzt werden.

Kontakt: m.niestedt[at]gvw.com ; ddementyev[at]magisters.com

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