China ist für viele deutsche Firmen einer der wichtigsten Auslandsmärkte, um Investitionen zu tätigen und lokale Gesellschaften ­aufzubauen. Dabei gewinnt das professionelle Liquiditätsmanagement stetig an Bedeutung. International tätige Unternehmen erwarten von ihren Bankpartnern daher Lösungen, die unter Wahrung der lokalen regulatorischen Vorgaben eine Optimierung ermöglichen.

Von Tilmann Dengler, Head of Global Network ­Banking China, Deutsche Bank AG

Am anderen Ende der Leitung herrschte einen kurzen Moment Stille. Eigentlich hatte die deutsche Kollegin nur wissen wollen, ob für einen Kredit zwischen zwei chinesischen Töchtern eines deutschen Kunden Quellensteuer oder Ähnliches anfällt. Mit der Antwort, dass solche Kredite grundsätzlich verboten seien, hatte sie nicht gerechnet.

In China ist das Bankwesen bekannter­maßen deutlich komplexer, als man es
aus Europa gewohnt ist. Neben vielen anderen Finanzthemen, die in China besonderen Regelungen unter­liegen, sollten sich Finanzmanager auch bewusst machen, dass die finanzielle ­Verbindung von Gesellschaften in China nicht wie in Deutschland funktioniert. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf das tägliche Geschäft und insbesondere auf die Liquiditätsplanung in der Gruppe. In den letzten Jahren ist für viele Unternehmen in Europa daher auch die Ver­besserung des Liquiditätsmanagements in den Mittelpunkt gerückt. Das Zauberwort lautet: „Cashpooling“. Die gute Nachricht vorweg: Auch in China gibt es das Instrument des Cashpools, allerdings sind bei der Nutzung dieses Instruments einige Aspekte zu beachten.

Dabei spielen unter anderem die regula­torischen Anforderungen, wie auch dar­gelegt in Artikel 61 der allgemeinen Dar­lehensvorschriften der People‘s Bank of China (Nr. 2, 1996), eine entscheidende Rolle. Die direkte Kreditvergabe und ­-aufnahme von Unternehmen zu Unternehmen sind in der Volksrepublik China – bis auf wenige Spezialfälle – verboten. Die Regelung basiert auf dem seit 1949 historisch gewachsenen Anspruch, jederzeit eine staatliche Kontrolle über den Renminbi in allen Bereichen sicherzustellen. Erlaubt ist die Intercompany-Finanzierung jedoch, wenn zwischen die Unternehmen eine Bank, als sogenannter „Entrust Agent“, geschaltet wird. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Die Bank nimmt das Guthaben der liquiditätsreichen Firma A entgegen und reicht selbiges an Firma B weiter („En-trustment Loan“), ohne dass für sie dabei ein Kreditrisiko entsteht. Eventuell parallel geplante und bestehende Finanzierungen bleiben unberührt, die Bank erhält lediglich eine Gebühr. Summe, Laufzeit und Zins werden im Vorfeld durch das kreditgebende Unternehmen festgelegt, ebenso der Verwendungszweck der Mittel. Der Zins sollte von den beteiligten Unter­nehmen auf Basis von Marktpreisen festgelegt werden („arm‘s length principle“), ist jedoch prinzipiell frei vereinbar.

Diese Struktur kann erstens von bilateral zu multilateral erweitert und zweitens auch technisch so implementiert werden, dass beispielsweise eine Laufzeit von einem Tag vereinbart wird – was in der Wirkung einem Cashpool entspricht. Viele Banken können mit einem unterschiedlichen Grad an Automatisierung und Flexibilität diesen Ausgleich der Banksalden anbieten. Übliche Funktionen wie ein auf den Konten verbleibender Sockelbetrag, Minimal-, Fix- oder Maximalsummen für den Übertrag sowie verschiedene Rhythmen (täglich, wöchentlich, monatlich) können problemlos umgesetzt werden. Auch das Reporting ist täglich oder in längeren Abständen möglich, so dass neben einer hohen Leistungsfähigkeit auch die für die Gruppensteuerung unerlässliche Transparenz gegeben ist. Daneben bucht die Bank auch die Soll- und Habenzinsen für die Beteiligten.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Insbesondere angesichts der Zinslandschaft in China macht es Sinn, sich Gedanken um die Optimierung von Zinskosten zu machen. Wenn zum Beispiel die erfolgreich etablierte Verkaufsgesellschaft in Peking überschüssige Liquidität in Renminbi anhäuft, während die neue Produktionsgesellschaft in Kanton vor allem Anlaufkosten zu tragen hat, gehört ein Blick auf dieses Instrument zum unverzichtbaren Repertoire eines professionellen Managements der Gruppenaktivitäten.

Auch steuerliche Aspekte müssen beachtet werden. Auf jede einzelne Zahlung fallen Steuern an, da jede Entität, die Zinszahlungen erhält, diese versteuern muss. Somit muss in der genannten klassischen Variante die kreditgebende (da zinserhaltende) Gesellschaft Steuern zahlen. Eine geschickte Cashpoolingstruktur bietet hier Einsparpotential. Anstatt sämtliche Guthaben- und Kreditsalden komplett auf das Masterkonto zu poolen (womit für jede einzelne Zahlung der Zinsbetrag steuerlich in voller Höhe berücksichtigt würde), kann der Ausgleich so erfolgen, dass nur die für die Deckung auf den ­Sollsalden benötigten Teilbeträge an das Masterkonto und von dort auf das Zielkonto übertragen werden. Durch die ­verminderten Volumina sinkt so in vielen Konstellationen das steuerliche Aufkommen. Das Masterkonto steht dabei am Ende des Tages weiterhin bei null, während die restlichen, nicht für den Ausgleich der Sollsalden benötigten Guthaben auf den jeweiligen Ursprungskonten erhalten bleiben und somit nur für die Teilbeträge Zinsen und damit Steuern anfallen. Dadurch kann die in der Gruppe vorhandene Liquidität voll genutzt werden, wobei die zu zahlenden Steuern minimiert bleiben.

Die obengenannten Ausführungen beziehen sich auf innerchinesische und ausschließlich in Renminbi denominierte Lösungen. Es bleibt die Frage: Wie verhält es sich nun mit Cashpools in fremder Währung oder mit grenzüberschreitenden Verbindungen?

Bis vor wenigen Jahren war beides nicht möglich. Erfreulicherweise gab es auch in diesem Feld einige regulatorische Lockerungen. Seit November 2009 sind Entrust Loans und somit auch Cashpools in fremder Währung innerhalb Chinas zulässig. Strukturell funktionieren diese ähnlich wie oben beschrieben, auch hier muss es eine Bank als Entrust Agent geben. Zinsen müssen sich am internationalen Marktpreis orientieren und werden wie Laufzeit und Verwendungszweck ebenfalls von der kreditgebenden Firma festgelegt. Hinsichtlich des Tauschs der Währung in Renminbi gibt es allerdings Einschränkungen. Die krediterhaltende Gesellschaft kann das Geld nicht in Renminbi tauschen und die ausländische Währung auch nicht als Sicherheit für einen Kredit in chinesischer Währung hinterlegen. Festzuhalten ist, dass sich auf diesem Wege trotz einer anderen rechtlichen Grundlage und steuerlicher Belastungen ein modernes Liquiditätsmanagement in China etablieren lässt.

Seit 2012 besteht zudem grundsätzlich die Möglichkeit, einen Cashpool grenzüberschreitend aufzusetzen. Allerdings ist dieses Konstrukt bisher noch in der Pilotphase und daher nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar. Jeder Cashpool muss auf Einzelfallbasis durch die jeweils örtlich zuständige Filiale der People‘s Bank of China sowie – wenn es sich um einen Pool in fremder Währung handelt – durch die State Administration of Foreign Exchange (SAFE) genehmigt werden. Es bleibt abzuwarten, ab wann grenzüberschreitende Cashpools standardisierten Vorgaben folgen werden und ohne Projektcharakter etabliert werden können.

Grundsätzlich ist zukünftig mit weiteren regulatorischen Vereinfachungen zu rechnen. China will die größte Volkswirtschaft der Welt werden und weiß, dass es dafür moderne Bankdienstleistungen ermög­lichen muss. Auch das politische Ziel der Internationalisierung des Renminbi muss zwangsläufig dazu führen, dass eine ­größere Flexibilität bei Zahlungen im Inland wie auch über Landesgrenzen hinweg gewährt wird. Professionelles Liquiditätsmanagement spielt dabei eine wichtige Rolle. In welcher Geschwindigkeit sich China weiter öffnen wird, wird sich zeigen.

Kontakt: tilmann.dengler[at]db.com

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